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LIHO-V-Garten | |
| LIHO-Pflanzland in der Thurau Die Voraussetzung für die Pacht ist die Anerkennung dieses Reglements, bzw. dessen Einhaltung sowie der LIHO-V Mitgliedschaft. Mit der Unterschrift unter dem Pachtvertrag, bzw. dem Antritt der Pacht, wird das Einverständnis gegeben.
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| 1. Instanzen - LIHO-V-Vorstand - LIHO-V-Gartenversammlung - LIHO-V-Gartenkommission Die letzte Instanz ist der LIHO-V-Vorstand.
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2. LIHO-V-Gartenversammlung Der Kommission untersteht folgendes:
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| 3. Gartenversammlung Jährlich wird mindestens eine Gartenversammlung einberufen (Fristen wie LIHO-V-Statuten). An dieser wird Rechenschaft über Kasse, Aktivitäten und Mutationen abgegeben. An ihr werden Kommission und Verantwortliche der Arbeitsgruppen gewählt sowie Beiträge an Anschaffungen und der Pachtszins festgelegt. Stimmrecht und Beschlussfassungen gemäss Statuten des LIHO-V.
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| 4. Pflanzplatzzuteilung Die Zuteilung von Pflanzplätzen erfolgt durch die Gartenkommission. Diese führt eine Warteliste, ist aber nicht an die Reihenfolge der Eingänge gebunden. Teile noch die ganze Pacht dürfen vom Pächter weitergegeben werden.
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| 5. Pachtzeit Die Pachtzeit läuft jeweils ein Jahr, beginnend am 1. Januar, endend am 31. Dezember. Sofern bis zum 31. Dezember keine Kündigung erfolgt, ist die Pachtzeit um ein Jahr verlängert.
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| 6. Pachtzins Der Pachtzins wird an der Gartenversammlung festgelegt. Er wird im voraus erhoben. Die Abrechnung über den Wasserverbrauch erfolgt durch die Gartenkommission zusammen mit dem Pachtzins.
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| 7. Arbeitsgruppen Um Ordnung und Sauberkeit um die Pflanzplätze halten zu können, werden Arbeitsgruppen gebildet. Je nach Bedarf können diese erweitert oder verkleinert werden. Jeder Verantwortliche einer Arbeitsgruppe sucht sich seine Helfer, welche in einer Liste aufgestellt und im Anschlagkasten angeschlagen werden. Jeder Pächter verpflichtet sich zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe.
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8. Ordnung und Bebauung * Die heute bestehenden „Gerätehäuser“ werden von der Gartenkommission in Augenschein genommen und sofern sie durch ihre Art und Grösse den Gesamteindruck nicht beeinträchtigen für weitere fünf Jahre bewilligt. Der LIHO-V leistet keinen Ersatz.
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| 9. Weisungen Um dem Gedanken der Gründer dieses Gartenpflanzlandes mit seinem Kinderspielplatz zu folgen, bitten wir um folgende Beachtung: - Das Verwenden von Kunstdünger schadet dem Boden und soll deshalb unterlassen werden. - Wir empfehlen Ihnen Naturdünger bzw. das Erstellen eines Komposthaufens. - Die Anstösser an den Lebhag werden gebeten, diesen zu jätern und bei längerer Trockenheit auch einmal zu giessen. - Sparsamer Wasserverbrauch - Die Kinder sind anzuweisen, den Geräten auf dem Spielplatz Sorge zu tragen. - Die Feuerstelle soll sauber gehalten werden.
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| 10. Kinderspielplatz Der Kinderspielplatz sowie die Feuerstelle dürfen von allen LIHO-V-Mitgliedern benutzt werden.
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| 11. Haftung Der LIHO-V haftet nicht für Ertragsausfälle. Die Verantwortung für Ihre Kinder auf dem Pflanzland sowie auf dem Spielplatz liegt ausschliesslich in der Hand der Eltern. Der LIHO-V haftet nicht für Unfälle! Das vorliegende Reglement ersetzt das Bestehende. Dieses Reglement wurde vom LIHO-V-Vorstand am 27.04.1983 genehmigt und in Kraft gesetzt.
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